Nachdem seit Anfang Mai das Training wieder ermöglicht werden konnte, folgt nun mit der Gestattung von Wettkämpfen der nächste Schritt der Normalisierung.
Auch bei diesem Neustart nach dem generellen WK-Verbot aufgrund der Coronavirus-Pandemie sind dabei aber eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Die Sportministerkonferenz der Länder hatte sich bereits darauf verständigt und die Fachverbände Übergangsregeln erstellt.
Der Beginn des Wettkampfbetriebes kann erfolgen, da ein Training gemäß Wettkampfanforderungen z.Z wieder möglich ist. Die praktische Umsetzung und Organisation der Wettkämpfe kann nur unter Beachtung aller örtlichen und behördlichen Vorgaben erfolgen. Veranstalter und Ausrichter haben die Verpflichtung, sich aktuell über diese Verordnungen zu informieren.
Viele weitere Informationen sind auch beim DODB (www.dosb.de) zu erhalten.